Anforderungen und Vorkehrungen

Gute Vorbereitung ist das A und O.

Gibt es bestimmte Anforderungen ans Hausnetz? Was gilt es beim Stromzähler zu beachten? Muss ich den Netzbetreiber informieren? Wir sorgen dafür, dass Sie für Ihr Balkonkraftwerk-Projekt bestens vorbereitet sind.

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BK Vertrieb

Gibt es für die Nutzung der Balkonkraftwerke bestimmte Anforderungen an das Hausnetz?

Das Hausnetz sollte auf 230 Volt und 50 oder 60 Herz ausgelegt sein. Das ist gemeinhin der Standard in Haushalten der Bundesrepublik Deutschland. Prinzipiell raten wir Hauseigentümern, alle vier Jahre wie in den Unfallverhütungsvorschriften (BGV A3) vorgesehen, eine Überprüfung der Hauselektrik durch eine Elektrofachkraft, gemäß der DIN VDE 0105, vornehmen zu lassen (E-Check).

Sind Balkonkraftwerke im Sinne der DIN VDE 100-551 als Stromerzeugungseinrichtungen zu definieren?

Im Sinne der DIN VDE 100-551 gelten Balkonkraftwerke nicht als Stromerzeugungseinrichtung. Der Grund: Aus der Stromerzeugungseinrichtung, also dem klassischen Photovoltaikmodul, führen keine Kabel heraus. Das Modul ist innerhalb des Produktes mit der Batterie und dem Wechselrichter verbunden. Erst von dort wird das Kabel mit dem Stecker aus dem Produkt herausgeführt.

Das Balkonkraftwerk ermöglicht es, die Stromrechnung stark zu senken. Muss dem Energiekonzern Zutritt zum Haushalt gewährt werden, wenn dieser die Ursachen für die stark reduzierte Rechnung prüfen möchte? Nein, dies müsste nur geschehen, wenn „Gefahr in Verzug“ wäre. Ansonsten gilt der Grundgesetz-Grundsatz der „Unverletzlichkeit der Wohnung“.

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Gibt es für die Nutzung der Balkonkraftwerke bestimmte Anforderungen an den Stromzähler?

Nein, da die Balkonkraftwerke so ausgelegt sind, dass sie den erzeugten Strom ausschließlich im jeweiligen Hausnetz verbrauchen, gibt es keine Anforderungen an den Stromzähler. Allerdings ist die Anzeige des Hauskraftwerkes beim zuständigen Energieversorger und Netzbetreiber mit dem jeweiligen Formular erforderlich (auf Nachfrage beim Energieversorger und Marktstammdatenregister). Einige Energieversorger reagieren auf die Anzeige mit dem Austausch des noch üblichen Ferraris-Zählers gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, um ein theoretisch denkbares Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern. Auch ist der Wechsel zu einem anderen Meßstellenbetreiber möglich, der weniger kostet und mehr Service bietet.

Ist es illegal, Strom in das eigene Hausnetz einzuspeisen? Nein. Es gibt kein Gesetz, das verbietet, Strom in das eigene Hausnetz einzuspeisen. Für den Energieversorger macht es keinen Unterschied, ob Sie beispielsweise alle Leuchtmittel auf LED umrüsten und damit weniger Energie verbrauchen oder ob sie in ähnlichem Umfang selbst Strom produzieren.

Müssen die Balkonkraftwerke dem Energieversorger und dem Netzwerkbetreiber gemeldet werden?

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Allerdings ist die Anzeige der Balkonkraftwerke beim zuständigen Energieversorger und Netzbetreiber mit einem einfachen Formular erforderlich. Einige Energieversorger reagieren auf die Anzeige mit dem Austausch des noch üblichen Ferraris-Zählers gegen einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre, um ein theoretisch denkbares Rückwärtslaufen des Stromzählers zu verhindern.

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Offen, ehrlich und einfach erklärt – so leicht geht grüner Strom.

Balkonkraftwerk-Erfinder Dipl.-Ing. Holger Laudeley alias Mr. Energiewende erklärt und veranschaulicht Ihnen die zahlreichen Vorteile der Mini-Photovoltaik-Anlagen für die Steckdose.

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