Anforderungen und Vorkehrungen
Gute Vorbereitung ist das A und O.
Gibt es bestimmte Anforderungen ans Hausnetz? Was gilt es beim Stromzähler zu beachten? Muss ich den Netzbetreiber informieren? Wir sorgen dafür, dass Sie für Ihr Balkonkraftwerk-Projekt bestens vorbereitet sind.
BK Vertrieb
Gibt es für die Nutzung der Balkonkraftwerke bestimmte Anforderungen an das Hausnetz?
Sind Balkonkraftwerke im Sinne der DIN VDE 100-551 als Stromerzeugungseinrichtungen zu definieren?
Das Balkonkraftwerk ermöglicht es, die Stromrechnung stark zu senken. Muss dem Energiekonzern Zutritt zum Haushalt gewährt werden, wenn dieser die Ursachen für die stark reduzierte Rechnung prüfen möchte? Nein, dies müsste nur geschehen, wenn „Gefahr in Verzug“ wäre. Ansonsten gilt der Grundgesetz-Grundsatz der „Unverletzlichkeit der Wohnung“.
BK Vertrieb
Gibt es für die Nutzung der Balkonkraftwerke bestimmte Anforderungen an den Stromzähler?
Ist es illegal, Strom in das eigene Hausnetz einzuspeisen? Nein. Es gibt kein Gesetz, das verbietet, Strom in das eigene Hausnetz einzuspeisen. Für den Energieversorger macht es keinen Unterschied, ob Sie beispielsweise alle Leuchtmittel auf LED umrüsten und damit weniger Energie verbrauchen oder ob sie in ähnlichem Umfang selbst Strom produzieren.
Müssen die Balkonkraftwerke dem Energieversorger und dem Netzwerkbetreiber gemeldet werden?
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Offen, ehrlich und einfach erklärt – so leicht geht grüner Strom.
Balkonkraftwerk-Erfinder Dipl.-Ing. Holger Laudeley alias Mr. Energiewende erklärt und veranschaulicht Ihnen die zahlreichen Vorteile der Mini-Photovoltaik-Anlagen für die Steckdose.